Datenschutzordnung

Datenschutzordnung
 

(§1)       Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

(§2)       Der Verband erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder und der seiner Mitgliedsvereine (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Datenschutzordnung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitglieder- und Lehrgangsverwaltung.

           Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:

Vereinsname,

Name und Anschrift,

Bankverbindung ,

Telefonnummern

E-Mail-Adresse,

Geburtsdatum,

Instrument,

Qualifikationen,

Funktion(en) im Verein.

(§3)       Als Mitglied des Niedersächsischen Musikverbandes ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden.

Übermittelt werden an den Landesverband  Namen,  Alter, Anschrift und Instrument der Mitglieder, Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern, Faxnummer und Email- Adresse.

(§4)       Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder [Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.] an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.

(§5)       Im Zusammenhang mit seinem Ausbildungsbetrieb, sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.

Dies betrifft insbesondere Lehrgangslisten, Ehrungen, Wahlergebnisse sowie bei sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung /Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/ Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

(§6)       Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit berichtet der Verband auf seinen Medien über Veranstaltungen, Ehrungen und Geburtstage von Mitgliedern der Vereine. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.

Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.

Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung/Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.

(§7)       Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstands-mitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.

Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.

(§8)       Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Datenschutzordnung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

(§9)       Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

            – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

            – das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

            – das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

            – das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

            – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

(§10)     Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es unter-sagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als die jeweilige Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Stade, 01.05.2018