
1.
Die Finanzordnung der Musikvereinigung Stade-Harburg-Lüneburg gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten der Musikvereinigung
2.
Der / Die gemäß §7 der Satzung gewählte Schatzmeister*in führt die Kassengeschäfte dieses Vereins.
Sie / Er ist verantwortlich für sämtliche Ein- und Auszahlungen und überwacht und steuert die Ein- und Ausgaben des Vereins.
Sie / Er stellt in Zusammenarbeit mit dem übrigen Vorstand für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf und überwacht dessen Einhaltung.
Sie / Er gibt auf jeder Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung einen Kurzbericht über die Kassenlage des Vereins.
Ihr / Ihm obliegt die rechtzeitige Zusendung von Mahnungen und stellt entsprechende Anträge lt. den Punkten 4. und 5. der Gebührenordnung.
3.
Nach Abschluss eines Geschäftsjahres erstellt die / der Schatzmeister*in einen Rechenschaftsbericht (Kassenbericht). Dieser ist der Mitgliederversammlung nach §10 der Satzung vorzulegen.
4.
Die Mitgliederversammlung wählt im jährlichen Rhythmus erstmals zwei, danach einen Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören. Folgender Wahlmodus gilt:
Der 1. Kassenprüfer scheidet nach einem Jahr aus, der 2. Kassenprüfer wird danach 1. Kassenprüfer und es ist ein neuer 2. Kassenprüfer zu wählen.
Beide Kassenprüfer haben das Recht, jederzeit die Unterlagen der / des Schatzmeisters sowie den tatsächlichen Kassenbestand zu prüfen. Zur Prüfung sind die Beschlüsse des Vorstandes mit vorzulegen. Der Mitgliederversammlung ist über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Die Kassenprüfer beantragen auf der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes, und teilen dem Vorstand das Entlastungsergebnis mit.
5.
Vertretungs- und Unterschriftsberechtigt über die Konten der Kreismusikvereinigung Stade sind:
- Die Schatzmeister*in (Alleinberechtigt)
- Die / der 1. Vorsitzende (Alleinberechtigt)
6.
Diese Finanzordnung wurde gemäß § 9 der Satzung auf der Mitgliederversammlung genehmigt.