Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung ist ein Angebot an alle Bürger_innen zum Engagement in sozialen und kulturellen Tätigkeitsfeldern und stellt somit eine besondere Art bürgerschaftlichen Engagements dar.Der BFD dauert mindestens sechs, höchstens 18 Monate.Der Freiwilligendienst wird in einer gemeinnützigen Einsatzstelle geleistet.Der Dienst kann in Voll- oder Teilzeit geleistet werden, mindestens jedoch 21 Wochenstunden.Für unter 27-Jährige ist der BFD in Vollzeit zu leisten. In Trägerschaft der Deutschen Bläserjugend ist der BFD jedoch nur für über 27-Jährige möglich.Jede_r Freiwillige erhält ein Taschengeld und wird sozialversichert. Der BFD bietet die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich zu engagieren und sich selbst mit eigenen Erfahrungen und Ideen einzubringen. 

Aufgabengebiete innerhalb der Kreismusikvereinigung

>> Überfachliche Jugendarbeit
>> Organisation vor Fortbildungen
>> Nachwuchsgewinnung
>> Vereinsverwaltung
>> Datenpflege
>> Musikalische (Lehr-)Tätigkeiten
>> Planung & organisation von Workshops
>> Planung von Musikveranstaltungen
>> Pflege des Inventars (Instrumente, …)
>> Öffentlichkeitsarbeit

Wünschenswert ist eine Verbindung zu der Blas- bzw. Spielleutemusik. Auch sollten entsprechende Kenntnisse im Bereich der EDV vorhanden sein. Außerdem bietet der BFD …Persönliche Weiterentwicklung.Variable (gleitende) Arbeitszeiten nach Absprache. Eine praxisnahe Tätigkeit in einer Einsatzstelle nach eigener Wahl (keine Zuordnung; Vermittlung nur, wenn gewünscht und möglich). Die Möglichkeit, den (eigenen) Verein in vielen (neuen) Bereichen zu unterstützen. Fachlich und pädagogisch kompetente Betreuung bzw. Beratung durch
Einsatzstellen und BFD-Träger. Spezielle Bildungsangebote zur individuellen
Weiterbildung. Ein Urlaubsanspruch von zwei Tagen je Monat.
Anforderungen:
Wer kann einen Freiwilligendienst leisten?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kultur und Bildung in Strukturen der Deutschen Bläserjugend (DBJ) ist für Menschen ab 27 Jahren mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland vorgesehen. Wer genau kommt für den BFD in Frage?Studierende (in Wartezeit zwischen Bachelor und Master)Studierende, die sich den BFD als Praxissemester anerkennen lassen möchten (individuelle Regelung mit der Hochschule nötig)Studienabsolvent_innen ohne Arbeitsplatz (post-universitäres Orientierungsjahr)Hausfrauen/-männer ohne Einkommen bzw. ohne ALG IALG II-Empfänger_innen (Taschengeld in Höhe von 200 Euro monatlich wird nicht auf das Arbeitslosengeld II/ Hartz IV angerechnet.)Rentner_innen/PensionäreTeilzeitbeschäftigteSelbstständige/Freiberuflich ArbeitendeFrauen und Männer in Elternzeit Mehrere Dienstzeiten durch die gleiche Person hintereinander sind nicht möglich. Zwischen Beendigung und Wiederaufnahme eines BFD müssen fünf Jahre liegen.Aufgabengebiete innerhalb der KreismusikvereinigungÜberfachliche JugendarbeitOrganisation vor FortbildungenNachwuchsgewinnungVereinsverwaltungDatenpflegeMusikalische (Lehr-)TätigkeitenPlanung & organisation von WorkshopsPlanung von MusikfestenPflege des Inventars (Instrumente, Uniformen, …)Öffentlichkeitsarbeit Wünschenswert ist eine Verbindung zu der Blas- bzw. Spielleutemusik. Auch sollten entsprechende Kenntnisse im Bereich der EDV vorhanden sein. 
BFD-Infobroschüre
Leistungen:
 Der BFD wird mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung vergütet. Die Höhe des Taschengelds richtet sich nach der Wochenarbeitszeit. Die maximale Höhe beträgt jedoch 381,- € (bei Vollzeit). Kostenfreie Teilnahme an allen KMV Fortbildungen. Urlaubsanspruch von zwei Tagen je Monat 
Bewerbungsunterlagen an: 
Kreismusikvereinigung Stade e.V.
z.Hd. Hans-Hinrich Sahling
Bürgerei 18
21720 Steinkirchen 
Fax:  04142 810 297
Mail: 1-vorsitzender(at)kmv-stade.de
Kontakt:
Kreismusikvereinigung Stade e.V.
Bürgerei 18
21720 Steinkirchen

https://www.kmv-stade.de